FLOWSTATE AI SOLUTIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den kostenlosen AI Readiness Check und die Anbahnung weiterer Leistungen

Übersicht
  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. Gegenstand des AI Readiness Checks
  3. Zustandekommen des Vertrags
  4. Unentgeltlichkeit
  5. Mitwirkung des Kunden
  6. Keine Rechts- oder Steuerberatung
  7. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
  8. Datenschutz
  9. Nutzungsrechte am KI-Masterplan
  10. Keine Erfolgs- oder Einspargarantie
  11. Haftung
  12. Termine, Absage und Nichterscheinen
  13. Folgeleistungen
  14. Änderungen dieser Bedingungen
  15. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Flowstate AI Solutions — Sehorz Lukas und vom Hofe Jannik GbR, Orlfing 1, 84405 Dorfen (nachfolgend „Flowstate“), insbesondere für den unentgeltlichen AI Readiness Check.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Wirtschaftskanzleien, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Flowstate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Flowstate in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Gegenstand des AI Readiness Checks

(1) Der AI Readiness Check ist eine unentgeltliche Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse. Er umfasst:

(2) Der AI Readiness Check ist eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. Er beinhaltet keine Prüfung der IT-Systeme des Kunden, keinen Zugriff auf dessen Systeme und keine Verarbeitung von Mandats- oder Falldaten.

(3) Die genannten Bearbeitungszeiten sind angestrebte Zeiträume und keine verbindlich zugesagten Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung des AI Readiness Checks auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Kunde eine Anfrage ab. Ein Vertrag über die Durchführung des AI Readiness Checks kommt erst zustande, wenn Flowstate die Durchführung bestätigt oder einen Termin vereinbart.

(3) Flowstate ist berechtigt, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Angebot nach Einschätzung von Flowstate nicht zum Kunden passt. Ein Anspruch auf Durchführung des AI Readiness Checks besteht nicht.

§ 4 Unentgeltlichkeit

(1) Der AI Readiness Check einschließlich des Ergebnisdokuments ist für den Kunden kostenlos. Es entstehen keine Vergütungsansprüche und keine Folgekosten. Eine auf der Website genannte Wertangabe dient allein der Einordnung des Leistungsumfangs und begründet keine Zahlungspflicht.

(2) Mit der Durchführung des AI Readiness Checks ist keine Verpflichtung des Kunden verbunden, weitere Leistungen von Flowstate zu beauftragen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Einschätzung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung. Die Qualität des Ergebnisdokuments hängt maßgeblich von der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ab.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Informationen keine dem Berufsgeheimnis unterliegenden Mandatsdaten und keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich und auf gesonderter vertraglicher Grundlage vereinbart wurde.

(3) Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Video-Call.

§ 6 Keine Rechts- oder Steuerberatung

(1) Flowstate erbringt ausschließlich technische und organisatorische Beratung zu Prozessen, Wissensmanagement und dem Einsatz von KI-Systemen.

(2) Flowstate erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Aussagen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zu Datenschutz, Berufsrecht oder Verschwiegenheitspflichten, dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

(3) Die rechtliche und berufsrechtliche Bewertung des Einsatzes von KI-Systemen in der Kanzlei des Kunden obliegt allein dem Kunden.

§ 7 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

(1) Flowstate behandelt alle im Rahmen des AI Readiness Checks bekannt gewordenen Informationen des Kunden vertraulich, verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des Checks und macht sie Dritten nicht zugänglich. Dies gilt unbefristet über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.

(3) Der AI Readiness Check ist so ausgestaltet, dass Flowstate keine dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegenden Informationen und keine Systemzugänge erhält. Soweit im Rahmen einer späteren Zusammenarbeit ein Zugang zu geschützten Informationen erforderlich wird, schließen die Parteien zuvor eine gesonderte Vereinbarung, die insbesondere die Anforderungen des § 203 Abs. 3 StGB, des § 43e BRAO und des § 2 BORA berücksichtigt, sowie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Flowstate verpflichtet die eingesetzten Personen entsprechend zur Verschwiegenheit.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit Flowstate personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 9 Nutzungsrechte am KI-Masterplan

(1) Der Kunde erhält am Ergebnisdokument („KI-Masterplan“) des AI Readiness Checks ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Er darf es innerhalb seiner Kanzlei frei verwenden und weitergeben.

(2) Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Wettbewerber von Flowstate oder eine Verwertung zu gewerblichen Zwecken gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von Flowstate in Textform.

(3) Die zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen, Fragebögen und Bewertungsmodelle von Flowstate bleiben deren geistiges Eigentum.

§ 10 Keine Erfolgs- oder Einspargarantie

(1) Der AI Readiness Check enthält Einschätzungen und Prognosen. Angaben zu möglichen Zeit- oder Kosteneffekten sind Schätzungen auf Grundlage der Angaben des Kunden und keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.

(2) Flowstate schuldet die sorgfältige Erbringung der Analyseleistung (Dienstleistung), nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Ein Werkerfolg wird nicht geschuldet.

(3) Auf der Website genannte Studien und Kennzahlen Dritter beschreiben das Marktumfeld und lassen keinen Rückschluss auf das im Einzelfall erzielbare Ergebnis zu.

§ 11 Haftung

(1) Da der AI Readiness Check unentgeltlich erbracht wird, haftet Flowstate hierfür nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen haftet Flowstate unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist im Rahmen der vorstehenden Grenzen ausgeschlossen. Für die Wiederherstellung von Daten haftet Flowstate nur, wenn der Kunde eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung vorgenommen hat.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Flowstate.

§ 12 Termine, Absage und Nichterscheinen

(1) Termine für den Video-Call werden einvernehmlich vereinbart.

(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, sagt die verhinderte Partei möglichst frühzeitig, spätestens 24 Stunden vor Beginn, in Textform ab.

(3) Erscheint der Kunde ohne Absage nicht, ist Flowstate berechtigt, von der Durchführung Abstand zu nehmen. Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.

§ 13 Folgeleistungen

(1) Weitergehende, entgeltliche Leistungen — insbesondere die Konzeption und Umsetzung von Wissensmanagement- und KI-Systemen — sind nicht Gegenstand des AI Readiness Checks. Sie bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die Leistungsumfang, Vergütung, Mitwirkungspflichten und Laufzeit im Einzelnen regelt.

(2) Diese AGB gelten für solche Folgeleistungen ergänzend, soweit die gesonderte Vereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält. Im Konfliktfall gehen die Regelungen der gesonderten Vereinbarung vor.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Flowstate kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für bereits vereinbarte Leistungen gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss in Kraft war.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Flowstate. Flowstate ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Flowstate ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juli 2026

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